Beratungsbesuche nach § 37 (3) SGB XI
Die Beratung und Information von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen steht bei uns im Vordergrund. Sehr gern machen wir auch Beratungsbesuche im Rahmen des § 37.3 SGB XI oder beraten Sie zu möglichen Umgestaltungen im Wohnumfeld, damit die täglichen Handgriffe und Bewegungsabläufe besser auf die aktuelle Lebenssituation abgestimmt sind. Das Gleiche gilt für die Beratung zu Hilfsmitteln.
Gern unterstützen wir unsere Patienten bei den erforderlichen Anträgen. In Begleitung der Antragsstellung nehmen wir auch an den Begutachtungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) und des Sozialamtes teil, so dass wir Sie bei der Einstufung in die richtige Pflegestufe unterstützen.